Das Landeshundegesetz für Nordrhein-Westfalen schreibt unter anderem einen Sachkundenachweis für Halter großer Hunde vor. Große Hunde im Sinne des Gesetzes sind Tiere, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm und/oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen.
Der Sachkundenachweis kann bei uns durch einen von der Tierärztekammer Westfalen-Lippe ermächtigten Tierarzt nach erfolgreich bestandener Prüfung ausgestellt werden.
![Sachkundenachweis 7301](/images/arithumb_503d87edd4996d34d74d41d0f3a7c72e_650_433.jpg)