Die Entnahme einer Gewebeprobe ist bei schwerwiegenden Hauterkrankungen angezeigt, wenn Untersuchungen der äußeren Haut nicht ausreichend sind.
Bei Veränderungen am Körperstamm kann die Entnahme unter lokaler Betäubung erfolgen.
Werden Biopsien von Kopf oder Pfoten benötigt, ist eine Vollnarkose unumgänglich.
Die Biopsien werden von speziellen Hautpathologen untersucht.