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Allgemeine Hinweise zur Abrechnung

Der medizinische Fortschritt verdoppelt sich ca. alle fünf Jahre und muss von allen getragen werden, die daran teilhaben wollen. Wir rechnen nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ab, die für alle Tierärzte in Deutschland rechtsverbindlich ist. Da die Gebührenordnung längst nicht alle Positionen erfasst, die von uns erbracht werden, bitten wir Sie, aktiv die voraussichtlich entstehenden Kosten zu erfragen. Feste Kostenvoranschläge können in der Regel nur bei planbaren Standardverrichtungen abgegeben werden. Kostenschätzungen unterliegen nicht der Rechtsverbindlichkeit und können nur einen ungefähren Kostenrahmen widerspiegeln. Die Gebührenordnung (GOT) für Tierärzte ist auf den Seiten der Tierärztekammer Westfalen-Lippe einsehbar.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir nach einer Behandlung direkt mit Ihnen abrechnen. Sie haben die Möglichkeit bar, per EC oder Kreditkarte zu bezahlen. Eine direkte Abrechnung mit Krankenversicherungen ist leider nicht möglich.